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   VGH Bayern, 08.03.2006 - 23 B 05.2340   

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VGH Bayern, 08.03.2006 - 23 B 05.2340 (https://dejure.org/2006,61694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2006 - 23 B 05.2340 (https://dejure.org/2006,61694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2006 - 23 B 05.2340 (https://dejure.org/2006,61694)
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Wird zitiert von ... (22)

  • VGH Bayern, 09.06.2015 - 20 B 15.200

    Herstellungsbeitrag und Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag für öffentliche

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht allein darauf an, ob der veranlagte Dachraum baurechtlich als Vollgeschoss gilt (was angesichts seiner Abmessungen hier ausscheidet, vgl. Art. 83 Abs. 7 BayBO i.d.F. d. Bekanntmachung vom 14.8.2007 GVBl S. 588) oder ob dort Aufenthaltsräume untergebracht werden können (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2009 - 20 BV 09.453; U.v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340 BayVBl 2007, 88 = GK 2006 Nr. 211; B.v. 22.5.2003 - 23 CS 03.1078; v. 13.8.2001, 23 ZB 01.212; U.v. 18.11.1999 - 23 N 98.3160 BayVBl 2000, 208 = GK 2000 Nr. 89; U.v. 18.10.1996 - 23 B 95.3447 GK 1997 Nr. 177).

    Bauliche Maßnahmen und Ausbaumaßnahmen, die Anhaltspunkte dafür bieten, dass - objektiv - eine über das normale Maß einer Dachbodennutzung hinausgehende Nutzungsmöglichkeit besteht, können etwa eine Giebelseite des Dachgeschosses sein, welche nicht nur über Fenster, sondern auch eine teilverglaste Tür verfügt, zusätzlich eine Unterseite der Dachplatten, die isoliert ist und mit Regipsplatten verkleidet, deren Stöße verspachtelt sind, mit gestrichenen Innenseiten der Regipsplatten, um übermäßigen Staubablagerungen vorzubeugen, zusätzlich Holzdielen auf dem Boden des Dachraumes oder Fliesen, die ein sicheres Begehen und Verweilen erlauben, eine vollständige Elektroinstallation mit Elektroanschlüssen für Deckenleuchten, Steckdosen sowie Lichtschalter, verputzte Giebel und Zwischenwände, Trennung einzelner Räume durch Türen, das mühelose Erreichen des Dachgeschosses über eine normale, vom Untergeschoss durch eine Tür abgetrennte Treppe, ungehindertes Begehen zumindest im Mittelteil mit genügender Stehhöhe (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2009 und 8.3.2006, a.a.O.).

    Mit dieser Leiter ist, auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (U.v. 9.7.2009 und 8.3.2006, a.a.O.), der verbretterte Hohlraum im Dach nicht mühelos zu erreichen.

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 20 BV 16.2389

    Zum Begriff des Dachgeschosses im Entwässerungsbeitragsrecht

    Ein Dachgeschoss könne auch dann vorliegen, wenn das Dachgeschoss zugleich ein Vollgeschoss darstellt (Stadlöder a.a.O.; BayVGH, U.v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340 - juris Rn. 24).

    Demgemäß sei anerkannt, dass die in § 5 Abs. 2 Satz 3 BGS-EWS enthaltene Regelung, wonach Dachgeschosse nur herangezogen würden, soweit sie ausgebaut seien, auch dann zur Anwendung komme, wenn es sich bei dem Dachgeschoss um ein Vollgeschoss handele (BayVGH vom 8. März 2006, Aktenzeichen 23 B 05.2340).

    Das Dachgeschoss muss sich in seinem gegenwärtigen Zustand über das normale Maß einer Speichernutzung hinaus objektiv für eine Nutzung eignen, die den Vorteil aus der gemeindlichen Einrichtung erhöht (vgl. BayVGH, U.v. 23 B 05.2340 - BayVBl. 2007, 88; U.v. 18.10.1996 - 23 B 95.3447 - juris).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen //

    Weil diese Regelung laut ihrem Wortlaut auch unausgebaute Dachgeschosse als Vollgeschosse erfasst, verstößt sie gegen die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach Dachgeschossflächen nur dann zu einem Beitrag herangezogen werden dürfen, soweit sie ausgebaut sind, weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; vom 13.11.2007 Az. 23 ZB 07.2302).

    Insbesondere bieten die übrigen Regelungen in § 5 der Satzung keine Anhaltspunkte dafür, wie das Maß des Vorteils im Außenbereich zu ermitteln sei, bedenkt man das dem Satzungsgeber eingeräumte Ermessen bei der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1678

    Normenkontrolle; Herstellungsbeitrag für die öffentliche

    Weil diese Regelung laut ihrem Wortlaut auch unausgebaute Dachgeschosse als Vollgeschosse erfasst, verstößt sie gegen die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach Dachgeschossflächen nur dann zu einem Beitrag herangezogen werden dürfen, soweit sie ausgebaut sind, weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; vom 13.11.2007 Az. 23 ZB 07.2302).

    Insbesondere bieten die übrigen Regelungen in § 5 der Satzung keine Anhaltspunkte dafür, wie das Maß des Vorteils im Außenbereich zu ermitteln sei, bedenkt man das dem Satzungsgeber eingeräumte Ermessen bei der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 20 B 14.744

    Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung

    Keine Rückerstattung von Beiträgen bei nachträglichem Wegfall des Anschlussbedarfs (wie U.v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340).

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Frage bereits in dem vom Verwaltungsgericht erkannten Sinne entschieden (U.v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    Gegen eine solche Verknüpfung gibt es - auch unter Bestimmtheitsgesichtspunkten - nichts einzuwenden (vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 8. März 2006 - 23 B 05.2340 -, zit. nach JURIS m.w.N. zu Dachgeschossregelungen; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 740b).
  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 23 ZB 07.2302

    Kommunalabgabenrecht: Heranziehung von Dachgeschossen im Außenbereich //

    weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; VG Würzburg vom 27.6.2007 Az. W 2 K 06.1133).

    11 typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; VG Würzburg vom 27.6.2007 Az. W 2 K 06.1133).

  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 23 ZB 07.2303

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungsanlage; Beitragsmaßstab

    Diese Regelung verstößt gegen die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Dachgeschossflächen nur dann zu einem Beitrag herangezogen werden dürfen, soweit sie ausgebaut sind, weil erst der konkrete Ausbauzustand eines Dachgeschosses gewährleistet, dass eine über die typische Dachbodennutzung (Speichernutzung) hinausgehende Nutzung möglich ist (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; VG Würzburg vom 27.6.2007 Az. W 2 K 06.1133).
  • VG Cottbus, 25.02.2021 - 6 K 1996/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Hierbei kommt es entgegen der Auffassung der Klägerin nicht darauf an, ob diese Aufenthaltsräume den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen würden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 20 BV 16.2389, 20 BV 16.2431 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 20 B 15.200 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Urteil vom 8. März 2006 - 23 B 05.2340 -, juris Rn. 24; VG Cottbus, Urteil vom 31. Januar 2013 - 6 K 868/12 -, juris Rn.  22).
  • VG München, 29.09.2016 - M 10 K 16.1718

    Begriff des Dachgeschosses im Entwässerungsbeitragsrecht

    Ein Dachgeschoss kann auch dann vorliegen, wenn das Dachgeschoss zugleich ein Vollgeschoss darstellt (Stadlöder a. a. O.; BayVGH, U. v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340 - juris Rn. 24).
  • VG Ansbach, 22.10.2013 - AN 1 K 13.00692

    Beitragsnacherhebung bei Zumessung einer Grundstücksfläche

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 20 BV 09.453

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

  • VG Würzburg, 23.01.2015 - W 2 S 14.1369

    Entwässerung; Herstellungsbeitrag; Beitragsschuldner; Anrechnung; Zusicherung

  • VG Bayreuth, 17.10.2018 - B 4 K 17.437

    Beteiligung am Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.102

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.101

    Beitrag für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung; nichtiges

  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.99

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 20 B 08.73

    Beitrag zur Entwässerungseinrichtung

  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.97

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

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